BGBl. Nr. 147/1984
147. Vereinbarung zwischen dem Bund und dem Land Oberösterreich über gemeinsame Regionalförderungen
Vereinbarung zwischen dem Bund und dem Land Oberösterreich über gemeinsame Regionalförderungen
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 3 § 5neu
ARTIKEL römisch drei
ERP-Sonderprogramm für industriell-gewerbliche Großkredite
Paragraph 5,
Der Bund erklärt sich bereit, den regionalen Geltungsbereich der ERP-Sonderprogramme für industriell-gewerbliche Großkredite auf das Förderungsgebiet (Artikel römisch eins,) zu erweitern.