BGBl. Nr. 161/1984
161. Verordnung: Erlassung der Ausbildungsvorschriften für weitere Lehrberufe und Änderung von Verordnungen, mit denen Ausbildungsvorschriften erlassen wurden
Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 13. März 1984, mit der Ausbildungsvorschriften für weitere Lehrberufe erlassen und Verordnungen, mit denen Ausbildungsvorschriften erlassen wurden, geändert werden
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 6neu
Artikel römisch sechs
Anmerkung, Zur römisch fünf über Ausbildungsvorschriften Bundesgesetzblatt Nr. 299 aus 1972,)
Die Bestimmungen der Artikel römisch zwei bis römisch vier Anmerkung, jeder Artikel der Sammelnovelle Bundesgesetzblatt Nr. 161 aus 1984, ändert die Ausbildungsvorschriften bzw. das Lehrberufsbild oder die Verhältniszahlen eines oder mehrerer Lehrberufe) sind auf Lehrlinge, deren Ausbildung vor dem 1. Jänner 1983 begonnen hat, nicht anzuwenden; auf diese Lehrlinge finden die am 31. März 1984 geltenden Bestimmungen über Berufsbilder Anwendung.