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BGBl. Nr. 196/1984

kundgemacht 22.05.1984
196. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 82 Seeberg Straße im Bereich der Gemeinde St. Georgen am Längsee
Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 8. Mai 1984 betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 82 Seeberg Straße im Bereich der Gemeinde St. Georgen am Längsee
Kundmachung BGBl. Nr. 196/1984×

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