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BGBl. Nr. 197/1984

kundgemacht 22.05.1984
197. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 95 Turracher Straße im Bereich der Gemeinden Moosburg und Feldkirchen in Kärnten
Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 8. Mai 1984 betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 95 Turracher Straße im Bereich der Gemeinden Moosburg und Feldkirchen in Kärnten
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