BGBl. Nr. 230/1984
230. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Portugiesischen Republik über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur und Wissenschaft
ABKOMMEN zwischen der Republik Österreich und der Portugiesischen Republik über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur und Wissenschaft
Änderungen durch diese Kundmachung
Abkommen über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur und Wissenschaft (Portugal)
neu
§ 0↗RIS↗
Art. 11neu
Artikel 11
Die Vertragsstaaten unterstützen die Zusammenarbeit und den Austausch von Experten und Informationen auf den Gebieten der Kunst und der Literatur.