Rechtstracker.at

BGBl. Nr. 230/1984

kundgemacht 08.06.1984 RIS↗
230. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Portugiesischen Republik über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur und Wissenschaft
ABKOMMEN zwischen der Republik Österreich und der Portugiesischen Republik über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur und Wissenschaft
Kundmachung BGBl. Nr. 230/1984× zu Abkommen über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur und Wissenschaft (Portugal)×

Änderungen durch diese Kundmachung

Abkommen über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur und Wissenschaft (Portugal) neu § 0↗RIS↗
Art. 15neu
in Kraft ab 01.07.1984 · idF BGBl. Nr. 230/1984 Art. 15↗RIS↗

Artikel 15

Die Vertragsstaaten ermutigen zur Intensivierung der Beziehungen auf den Gebieten des Sports durch Zusammenarbeit der entsprechenden Organisationen.