BGBl. Nr. 230/1984
230. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Portugiesischen Republik über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur und Wissenschaft
ABKOMMEN zwischen der Republik Österreich und der Portugiesischen Republik über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur und Wissenschaft
Änderungen durch diese Kundmachung
Abkommen über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur und Wissenschaft (Portugal)
neu
§ 0↗RIS↗
Art. 7neu
Artikel 7
Die Vertragsstaaten unterstützen den Austausch von Experten auf dem Gebiet des Bildungswesens, insbesondere in den Bereichen Gesetzgebung und Verwaltung im Schulbereich, Lehrer- und Erzieherbildung sowie allgemein- und berufsbildendes Schulwesen. Weiters unterstützen sie den Austausch von Dokumentationen, Informationen und didaktischem Material.