den Austausch von Wissenschaftern und Experten,
BGBl. Nr. 240/1984
240. Rahmenabkommen zwischen der Republik Österreich und dem Spanischen Staat über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit
RAHMENABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DEM SPANISCHEN STAAT ÜBER WISSENSCHAFTLICH-TECHNISCHE ZUSAMMENARBEIT
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 2neu
Artikel 2
Die in Artikel 1 vorgesehene Zusammenarbeit umfaßt insbesondere:
- Ziffer eins
- Ziffer 2einen Austausch von wissenschaftlich-technischen Veröffentlichungen, Dokumentationen und Informationen,
- Ziffer 3die Abhaltung von Seminaren, Symposien und anderen wissenschaftlich-technischen Veranstaltungen,
- Ziffer 4die Gewährung von Stipendien für die Durchführung wissenschaftlicher Arbeiten und gemeinsamer Forschungen an Staatsangehörige des anderen Vertragsstaates,
- Ziffer 5die Durchführung gemeinsamer Studien- und Forschungsprojekte.