Behandlung von Berichten des Zentralbetriebsrates und der Rechnungsprüfer für den Zentralbetriebsratsfonds;
BGBl. Nr. 287/1984
287. Kundmachung: Wiederverlautbarung des Landarbeitsgesetzes
Kundmachung des Bundeskanzlers und des Bundesministers für soziale Verwaltung vom 9. Juli 1984, mit dem das Landarbeitsgesetz wiederverlautbart wird
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 1 § 184neu
Aufgaben
Paragraph 184,
Der Betriebsräteversammlung obliegt:
- Ziffer eins
- Ziffer 2Beschlußfassung über die Einhebung und Höhe der Zentralbetriebsratsumlage;
- Ziffer 3Wahl und Enthebung der Rechnungsprüfer für den Zentralbetriebsratsfonds;
- Ziffer 4Beschlußfassung über die Enthebung des Zentralbetriebsrates;
- Ziffer 5Beschlußfassung über die Fortsetzung der Tätigkeitsdauer des Zentralbetriebsrates (Paragraph 187, Absatz 4,).
Bundesgesetzblatt Nr. 782 aus 1974,, Artikel römisch eins, Ziffer 44,)