BGBl. Nr. 316/1984
316. Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland und dem Bundesminister für Verkehr der Republik Österreich nach Randnummer 2010 des ADR über die Beförderung von Di-(äthylhexyl)-peroxydicarbonat in einer Lösung mit mindestens 25% aliphatischen Kohlenwasserstoffen mit einem Siedepunkt über 160° C
Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland und dem Bundesminister für Verkehr der Republik Österreich nach Randnummer 2010 des ADR über die Beförderung von Di-(äthylhexyl)-peroxydicarbonat in einer Lösung mit mindestens 25% aliphatischen Kohlenwasserstoffen mit einem Siedepunkt über 160 °C
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