BGBl. Nr. 329/1984
329. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 189 Mieminger Straße im Bereich der Gemeinde Obsteig
Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 27. Juli 1984 betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 189 Mieminger Straße im Bereich der Gemeinde Obsteig
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