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BGBl. Nr. 350/1984

kundgemacht 07.09.1984
350. Kundmachung: Aufhebung des § 32 der Wahlordnung für die Durchführung der Wahlen der Kammerorgane der Kammer der Wirtschaftstreuhänder durch den Verfassungsgerichtshof
Kundmachung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 23. August 1984 über die Aufhebung des § 32 der Wahlordnung für die Durchführung der Wahlen der Kammerorgane der Kammer der Wirtschaftstreuhänder durch den Verfassungsgerichtshof
Kundmachung BGBl. Nr. 350/1984×

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