BGBl. Nr. 355/1984
355. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Seychellen über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht
ABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER REPUBLIK SEYCHELLEN ÜBER DIE AUFHEBUNG DER SICHTVERMERKSPFLICHT
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 5neu
Artikel 5
Die zuständigen Behörden eines jeden der beiden Vertragsstaaten behalten sich das Recht vor, Personen, die als unerwünscht angesehen werden, die Einreise oder den Aufenthalt in ihrem Lande zu verweigern.