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BGBl. Nr. 36/1984

kundgemacht 24.01.1984
36. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Lehrpläne für die Handelsakademie und die Handelsschule sowie ihre Sonderformen sowie die Festsetzung der Lehrverpflichtungsgruppen neuer Unterrichtsgegenstände; Bekanntmachung von Lehrplänen für den Religionsunterricht
Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst vom 2. August 1983, mit der die Verordnung über die Lehrpläne für die Handelsakademie und die Handelsschule sowie ihre Sonderformen sowie die Festsetzung der Lehrverpflichtungsgruppen neuer Unterrichtsgegenstände geändert wird; Bekanntmachung von Lehrplänen für den Religionsunterricht
Kundmachung BGBl. Nr. 36/1984×

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