Rechtstracker.at

BGBl. Nr. 38/1984

kundgemacht 24.01.1984
38. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 33 Aggsteiner Straße im Bereich der Marktgemeinde Schönbühel-Aggsbach
Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 29. Dezember 1983 betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 33 Aggsteiner Straße im Bereich der Marktgemeinde Schönbühel-Aggsbach
Kundmachung BGBl. Nr. 38/1984×

Keine Änderungen an Normtexten zugeordnet — BGBl PDF (RIS)↗.