BGBl. Nr. 38/1984
38. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 33 Aggsteiner Straße im Bereich der Marktgemeinde Schönbühel-Aggsbach
Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 29. Dezember 1983 betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 33 Aggsteiner Straße im Bereich der Marktgemeinde Schönbühel-Aggsbach
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