„Rundfahrten mit geschlossenen Türen“: dh. Fahrten, die mit demselben Fahrzeug ausgeführt werden, das auf der gesamten Fahrtstrecke dieselbe Reisegruppe befördert und sie an den Ausgangspunkt zurückbringt;
BGBl. Nr. 380/1984
380. Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Zypern über den internationalen Straßenverkehr
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REGIERUNG DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REGIERUNG DER REPUBLIK ZYPERN ÜBER DEN INTERNATIONALEN STRASSENVERKEHR
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 5neu
BEFÖRDERUNG VON PERSONEN
Artikel 5
Gelegenheitsverkehr von Personen
Ein Unternehmer einer Vertragschließenden Partei ist berechtigt, ein Personenkraftfahrzeug im Hoheitsgebiet der anderen Vertragschließenden Partei für die folgenden Arten der internationalen Personenbeförderung zu verwenden, ohne daß für ihn das Erfordernis einer Bewilligung hiefür in Übereinstimmung mit den Gesetzen der anderen Vertragschließenden Partei besteht:
- Litera a
- Litera b„Absetzdienste“: dh. Verkehrsdienste, bei denen zur Hinfahrt Fahrgäste aufgenommen werden und bei denen die Rückfahrt eine Leerfahrt ist;
- Litera c„Abholdienste“: dh. Verkehrsdienste, bei denen die Hinfahrt eine Leerfahrt ist und alle Fahrgäste am gleichen Ort aufgenommen werden, und die Fahrgäste:
- Litera iauf dem Gebiet eines dritten Staates aufgenommen, auf Grund von Beförderungsverträgen – die, vor ihrer Ankunft auf dem Hoheitsgebiet der anderen Vertragspartei, geschlossen wurden – in Gruppen zusammengefaßt und in das Gebiet der Vertragspartei befördert werden, in der das Fahrzeug zugelassen ist; oder
- Sub-Litera, i, ivorher von demselben Verkehrsunternehmer in das Hoheitsgebiet der anderen Vertragschließenden Partei gebracht wurden, in dem sie wieder aufgenommen und in das Hoheitsgebiet der Vertragschließenden Partei befördert werden, in dem das Fahrzeug zugelassen ist; oder
- iiieingeladen wurden, in das Hoheitsgebiet der anderen Vertragschließenden Partei zu reisen, wobei der Einladende die Beförderungskosten übernimmt. Die Fahrgäste müssen einen zusammengehörigen Personenkreis bilden, der nicht allein im Hinblick auf diese besondere Reise zusammengestellt wurde;
- Litera dVerkehrsdienste, die Fahrgäste aufnehmen:
- Litera ivon einem Drittland in das Hoheitsgebiet der anderen Vertragschließenden Partei;
- Sub-Litera, i, idurch das Hoheitsgebiet der anderen Vertragschließenden Partei in ein Drittland; und
- iiivom Hoheitsgebiet der anderen Vertragschließenden Partei in ein Drittland.