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BGBl. Nr. 399/1984

kundgemacht 23.10.1984
399. Verordnung: Ausschluß bestimmter Waren von der Vorzugsbehandlung nach dem Präferenzzollgesetz und Festlegung von Vorzugszollsätzen für bestimmte Waren
Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 2. Oktober 1984, mit der bestimmte Waren von der Vorzugsbehandlung nach dem Präferenzzollgesetz ausgeschlossen und für bestimmte Waren Vorzugszollsätze festgelegt werden
Kundmachung BGBl. Nr. 399/1984× zu Ausschluß bestimmter Waren von der Vorzugsbehandlung nach dem Präferenzzollgesetz und Festlegung von Vorzugszollsätzen für bestimmte Waren

Änderungen durch diese Kundmachung

Ausschluß bestimmter Waren von der Vorzugsbehandlung nach dem Präferenzzollgesetz und Festlegung von Vorzugszollsätzen für bestimmte Waren neu