BGBl. Nr. 399/1984
399. Verordnung: Ausschluß bestimmter Waren von der Vorzugsbehandlung nach dem Präferenzzollgesetz und Festlegung von Vorzugszollsätzen für bestimmte Waren
Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 2. Oktober 1984, mit der bestimmte Waren von der Vorzugsbehandlung nach dem Präferenzzollgesetz ausgeschlossen und für bestimmte Waren Vorzugszollsätze festgelegt werden
Änderungen durch diese Kundmachung
Ausschluß bestimmter Waren von der Vorzugsbehandlung nach dem Präferenzzollgesetz und Festlegung von Vorzugszollsätzen für bestimmte Waren
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