BGBl. Nr. 429/1984
429. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 158 Wolfgangsee Straße im Bereich der Stadtgemeinde Bad Ischl
Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 23. Oktober 1984 betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 158 Wolfgangsee Straße im Bereich der Stadtgemeinde Bad Ischl
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