BGBl. Nr. 499/1984
499. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Grundausbildungen für Wachebeamte der Verwendungsgruppen W 1, W 2 und W 3 im Gendarmerie-, Sicherheitswach- und Kriminaldienst
Verordnung des Bundesministers für Inneres vom 29. November 1984, mit der die Verordnung über die Grundausbildungen für Wachebeamte der Verwendungsgruppen W 1, W 2 und W 3 im Gendarmerie-, Sicherheitswach- und Kriminaldienst geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
Grundausbildungen für Wachebeamte der Verwendungsgruppen W 1, W 2 und W 3 im Gendarmerie-, Sicherheitswach- und Kriminaldienst
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§ 5geändert
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§ 25geändert
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Anl. 1geändert
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