BGBl. Nr. 50/1984
50. Kundmachung: Wiederverlautbarung des Nationalbankgesetzes 1955
Kundmachung des Bundeskanzlers und des Bundesministers für Finanzen vom 20. Jänner 1984, mit der das Nationalbankgesetz 1955 wiederverlautbart wird
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 1 § 4neu
§ 4. Bei Festsetzung der allgemeinen Richtlinien der Währungs- und
Kreditpolitik, welche die Oesterreichische Nationalbank zwecks
Erfüllung der ihr zufallenden Aufgaben auf diesem Gebiete zu
beobachten hat, ist auf die Wirtschaftspolitik der Bundesregierung
Bedacht zu nehmen.