BGBl. Nr. 56/1984
56. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 47 Lundenburger Straße im Bereich der Gemeinden Großkrut und Bernhardsthal
Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 24. Jänner 1984 betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 47 Lundenburger Straße im Bereich der Gemeinden Großkrut und Bernhardsthal
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