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BGBl. Nr. 58/1984

kundgemacht 10.02.1984
58. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 186 Ötztal Straße im Bereich der Gemeinden Haiming und Oetz
Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 24. Jänner 1984 betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 186 Ötztal Straße im Bereich der Gemeinden Haiming und Oetz
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