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BGBl. Nr. 102/1985

kundgemacht 21.03.1985 RIS↗
102. Verordnung: Festsetzung eines Zuschlags zu den im Rechtsanwaltstarifgesetz angeführten festen Beträgen
Verordnung des Bundesministers für Justiz vom 25. Feber 1985 über die Festsetzung eines Zuschlags zu den im Rechtsanwaltstarifgesetz angeführten festen Beträgen
Kundmachung BGBl. Nr. 102/1985×

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