BGBl. Nr. 134/1985
134. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 112 Gesäuse Straße im Bereich der Gemeinde Hieflau
Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 15. März 1985 betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 112 Gesäuse Straße im Bereich der Gemeinde Hieflau
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