BGBl. Nr. 14/1985
14. Verordnung: Änderung der Verordnung des Bundesministers für Auswärtige Angelegenheiten betreffend die Feststellung der Eignung für die Verwendung im Höheren oder Gehobenen Dienst des Bundesministeriums für Auswärtige Angelegenheiten
Verordnung des Bundesministers für Auswärtige Angelegenheiten vom 2. Jänner 1985, mit der die Verordnung des Bundesministers für Auswärtige Angelegenheiten betreffend die Feststellung der Eignung für die Verwendung im Höheren oder Gehobenen Dienst des Bundesministeriums für Auswärtige Angelegenheiten geändert wird
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