BGBl. Nr. 193/1985
193. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 202 Schweizer Straße im Bereich der Landeshauptstadt Bregenz
Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 7. Mai 1985 betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 202 Schweizer Straße im Bereich der Landeshauptstadt Bregenz
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