BGBl. Nr. 211/1985
211. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland
Kundmachung des Bundeskanzlers vom 28. Mai 1985 betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens vom 20. Juni 1956 über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland
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