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BGBl. Nr. 221/1985

kundgemacht 07.06.1985
221. Kundmachung: Aufhebung einiger Worte in § 10 Abs. 2 der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Gemeinnützigkeit im Wohnungswesen durch den Verfassungsgerichtshof
Kundmachung des Bundeskanzlers vom 21. Mai 1985 über die Aufhebung einiger Worte in § 10 Abs. 2 der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Gemeinnützigkeit im Wohnungswesen durch den Verfassungsgerichtshof
Kundmachung BGBl. Nr. 221/1985×

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