BGBl. Nr. 246/1985
246. Kundmachung: Aufhebung der Verordnung der Vollversammlung der Sektion Ingenieurkonsulenten der Ingenieurkammer für Steiermark und Kärnten betreffend die wiederkehrende Überprüfung jeder Kanzlei eines Ingenieurkonsulenten für Vermessungswesen durch den Verfassungsgerichtshof
Kundmachung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 11. Juni 1985 über die Aufhebung der Verordnung der Vollversammlung der Sektion Ingenieurkonsulenten der Ingenieurkammer für Steiermark und Kärnten vom 4. Feber 1980 betreffend die wiederkehrende Überprüfung jeder Kanzlei eines Ingenieurkonsulenten für Vermessungswesen durch den Verfassungsgerichtshof
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