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BGBl. Nr. 258/1985

kundgemacht 28.06.1985
258. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 55 Kirchschlager Straße im Bereich der Gemeinde Mannersdorf an der Rabnitz
Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 14. Juni 1985 betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 55 Kirchschlager Straße im Bereich der Gemeinde Mannersdorf an der Rabnitz
Kundmachung BGBl. Nr. 258/1985×

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