Rechtstracker.at

BGBl. Nr. 261/1985

kundgemacht 28.06.1985
261. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 62 Deutschkreutzer Straße im Bereich der Gemeinden Horitschon und Deutschkreutz
Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 11. Juni 1985 betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 62 Deutschkreutzer Straße im Bereich der Gemeinden Horitschon und Deutschkreutz
Kundmachung BGBl. Nr. 261/1985×

Keine Änderungen an Normtexten zugeordnet — BGBl PDF (RIS)↗.