BGBl. Nr. 263/1985
263. Verordnung: Aufhebung der vorübergehenden Schließung des Zollamtes Deutschkreutz
Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 17. Juni 1985 betreffend die Aufhebung der vorübergehenden Schließung des Zollamtes Deutschkreutz
Änderungen durch diese Kundmachung
Errichtung der Zollämter Langegg, Laa an der Thaya und Weigetschlag und vorübergehende Schließung des Zollamtes Deutschkreutz
aufgehoben
§ 4aufgehoben
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§ 5aufgehoben
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