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BGBl. Nr. 263/1985

kundgemacht 28.06.1985
263. Verordnung: Aufhebung der vorübergehenden Schließung des Zollamtes Deutschkreutz
Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 17. Juni 1985 betreffend die Aufhebung der vorübergehenden Schließung des Zollamtes Deutschkreutz
Kundmachung BGBl. Nr. 263/1985× zu Errichtung der Zollämter Langegg, Laa an der Thaya und Weigetschlag und vorübergehende Schließung des Zollamtes Deutschkreutz

Änderungen durch diese Kundmachung

Errichtung der Zollämter Langegg, Laa an der Thaya und Weigetschlag und vorübergehende Schließung des Zollamtes Deutschkreutz aufgehoben