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BGBl. Nr. 275/1985

kundgemacht 10.07.1985
275. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der S 15 Reschen Schnellstraße im Bereich der Gemeinde Fließ
Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 26. Juni 1985 betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der S 15 Reschen Schnellstraße im Bereich der Gemeinde Fließ
Kundmachung BGBl. Nr. 275/1985×

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