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BGBl. Nr. 279/1985

kundgemacht 10.07.1985
279. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 58 Doiber Straße im Bereich der Gemeinden Minihof-Liebau und Neuhaus am Klausenbach
Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 21. Juni 1985 betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 58 Doiber Straße im Bereich der Gemeinden Minihof-Liebau und Neuhaus am Klausenbach
Kundmachung BGBl. Nr. 279/1985×

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