BGBl. Nr. 280/1985
280. Verordnung: Auflassung zweier für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordener Abschnitte der B 59 a Eisbacher Straße und der S 31 Burgenland Schnellstraße im Bereich der Freistadt Eisenstadt
Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 26. Juni 1985 betreffend die Auflassung zweier für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordener Abschnitte der B 59 a Eisbacher Straße und der S 31 Burgenland Schnellstraße im Bereich der Freistadt Eisenstadt
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