BGBl. Nr. 2/1985
2. Verordnung: Gesundheitliche Eignung von Bediensteten für bestimmte Tätigkeiten
Verordnung der Bundesregierung vom 11. Dezember 1984 über die gesundheitliche Eignung von Bediensteten für bestimmte Tätigkeiten
Änderungen durch diese Kundmachung
V über die gesundheitliche Eignung für bestimmte Tätigkeiten
neu
§ 2neu
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