BGBl. Nr. 309/1985
309. Teilweise Zurücknahme des österreichischen Vorbehaltes zu Artikel 21 Absatz 5 des Europäischen Auslieferungsübereinkommens
Teilweise Zurücknahme des österreichischen Vorbehaltes zu Artikel 21 Absatz 5 des Europäischen Auslieferungsübereinkommens