BGBl. Nr. 316/1985
316. Verordnung: Einbeziehung von Frischgeflügel in das Verbot des Verkaufes unter dem Einstandspreis
Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 17. Juli 1985 über die Einbeziehung von Frischgeflügel in das Verbot des Verkaufes unter dem Einstandspreis
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