BGBl. Nr. 356/1985
356. Verordnung: Ersatz der Lehrabschlußprüfung und der Lehrzeit auf Grund schulmäßiger Ausbildung
Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 3. Juli 1985 über den Ersatz der Lehrabschlußprüfung und der Lehrzeit auf Grund schulmäßiger Ausbildung