BGBl. Nr. 513/1985
513. Notenwechsel zwischen dem Auswärtigen Amt der Bundesrepublik Deutschland und der Österreichischen Botschaft Bonn betreffend eine Änderung der Vereinbarung vom 26. September 1974 gemäß Artikel 1 Absatz 3 des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Erleichterungen der Grenzabfertigung im Eisenbahn-, Straßen- und Schiffsverkehr zur Errichtung vorgeschobener deutscher Grenzdienststellen im Bahnhof Salzburg Hauptbahnhof und über die Grenzabfertigung in Zügen während der Fahrt auf der Strecke Salzburg—München
Notenwechsel zwischen dem Auswärtigen Amt der Bundesrepublik Deutschland und der Österreichischen Botschaft Bonn betreffend eine Änderung der Vereinbarung vom 26. September 1974 gemäß Artikel 1 Absatz 3 des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Erleichterungen der Grenzabfertigung im Eisenbahn-, Straßen- und Schiffsverkehr zur Errichtung vorgeschobener deutscher Grenzdienststellen im Bahnhof Salzburg Hauptbahnhof und über die Grenzabfertigung in Zügen während der Fahrt auf der Strecke Salzburg—München
Änderungen durch diese Kundmachung
Grenzdienststelle Salzburg Hauptbahnhof, Strecke Salzburg-München (BRD)
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Art. 2neu
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Art. 3neu
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Art. 6neu
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Art. 7neu
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