BGBl. Nr. 73/1985
73. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 72 Weizer Straße im Bereich der Stadt Graz
Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 30. Jänner 1985 betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 72 Weizer Straße im Bereich der Stadt Graz
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