BGBl. Nr. 88/1985
88. Verordnung: Lehrpläne der allgemeinbildenden höheren Schulen; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht an diesen Schulen
Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst vom 14. November 1984 über die Lehrpläne der allgemeinbildenden höheren Schulen; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht an diesen Schulen
Änderungen durch diese Kundmachung
Lehrpläne – allgemeinbildende höhere Schulen
neu
Art. 3 § 1neu
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