BGBl. Nr. 100/1986
100. Verordnung: Äußere Form der schriftlichen Warenerklärung bei Abfertigungen zum gemeinschaftlichen Versandverfahren
Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 19. Feber 1986 über die äußere Form der schriftlichen Warenerklärung bei Abfertigungen zum gemeinschaftlichen Versandverfahren
Keine Änderungen an Normtexten zugeordnet — BGBl PDF (RIS)↗.