BGBl. Nr. 11/1986
11. Kundmachung: Änderung der Anlage 1 zum Internationalen Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr (CIM) [Internationale Ordnung für die Beförderung gefährlicher Güter mit der Eisenbahn (RID)]
Kundmachung des Bundeskanzlers vom 7. Mai 1985 betreffend Änderungen der Anlage I zum Internationalen Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr (CIM) [Internationale Ordnung für die Beförderung gefährlicher Güter mit der Eisenbahn (RID)]
Keine Änderungen an Normtexten zugeordnet — BGBl PDF (RIS)↗.