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BGBl. Nr. 145/1986

kundgemacht 12.03.1986
145. Kundmachung: Geltungsbereich des Vertrages über die Grundsätze, welche die Tätigkeiten der Staaten bei der Erforschung und Nutzung des Weltraumes, einschließlich des Mondes und der Himmelskörper, regeln
Kundmachung des Bundeskanzlers vom 4. März 1986 betreffend den Geltungsbereich des Vertrages über die Grundsätze, welche die Tätigkeiten der Staaten bei der Erforschung und Nutzung des Weltraumes, einschließlich des Mondes und der Himmelskörper, regeln
Kundmachung BGBl. Nr. 145/1986×

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