BGBl. Nr. 175/1986
175. Verordnung: Befähigungsnachweis für das gebundene Gewerbe der Masseure
Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 4. März 1986 über den Befähigungsnachweis für das gebundene Gewerbe der Masseure
Änderungen durch diese Kundmachung
Einführung eines strengeren Befähigungsnachweises für die Gewerbe der Hühneraugenschneider und Fußpfleger sowie der Schönheitspfleger (Kosmetiker) und der Masseure
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§ 3aufgehoben
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