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BGBl. Nr. 176/1986

kundgemacht 27.03.1986 RIS↗
176. Verordnung: Delegierung von Befugnissen hinsichtlich einer elektrischen Leitungsanlage an den Landeshauptmann von Oberösterreich und an den Landeshauptmann von Salzburg
Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 10. März 1986 über die Delegierung von Befugnissen hinsichtlich einer elektrischen Leitungsanlage an den Landeshauptmann von Oberösterreich und an den Landeshauptmann von Salzburg
Kundmachung BGBl. Nr. 176/1986× zu Delegierung von Befugnissen einer elektrischen Leitungsanlage an den LH von Oberösterreich und an den LH von Salzburg×

Änderungen durch diese Kundmachung

Delegierung von Befugnissen einer elektrischen Leitungsanlage an den LH von Oberösterreich und an den LH von Salzburg neu § 0↗RIS↗