BGBl. Nr. 182/1986
182. Beschluß Nr. 1/86 des Gemischten Ausschusses EWG — Österreich zur Ergänzung und Änderung der Listen A und B im Anhang zum Protokoll Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen
BESCHLUSS NR. 1/86 DES GEMISCHTEN AUSSCHUSSES zur Ergänzung und Änderung der Listen A und B im Anhang zum Protokoll Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen
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