BGBl. Nr. 239/1986
239. Verordnung: Auflassung mehrerer für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordener Abschnitte der B 95 Turracher Straße und der B 96 Murtal Straße im Bereich der Marktgemeinde Tamsweg
Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 14. April 1986 betreffend die Auflassung mehrerer für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordener Abschnitte der B 95 Turracher Straße und der B 96 Murtal Straße im Bereich der Marktgemeinde Tamsweg
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